Diese Seite bookmarken bei: Diese Seite zu Google Bookmark hinzufügen - Lesezeichen Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen

Weiterbildungs-Förderung für die Seminare der BauProjektManagement GbR

 

Die wichtigsten Regelungen zum Prämiengutschein im Überblick.

Mit dem "Prämiengutschein" erhalten Erwerbstätige, Arbeitnehmer ebenso wie Selbstständige und Freiberufler eine finanzielle Förderung ihrer Weiterbildung. Und das seit Jahresbeginn 2010 bis zu 500 Euro! Erfahren Sie, was der Prämiengutschein ist, ob Sie förderberechtigt sind und was Sie tun müssen, um die Unterstützung zu erhalten.

Das ist der Prämiengutschein

Der Prämiengutschein ist ein Wertscheck, mit dem Sie einen Teil der Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung bezahlen. Der Prämiengutschein ist also bares Geld wert! Sie können ihn einmal im Jahr beantragen und bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (s. u.).
Wichtig: Der Prämiengutschein trägt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro (bis Ende 2009: 154 Euro). Den Restbetrag müssen Sie selbst aufbringen.
Beispiel: Sie möchten ein Seminar besuchen, welches 700 Euro kostet. In diesem Fall übernimmt der Prämiengutschein die Hälfte, also 350 Euro, und Sie selbst zahlen ebenfalls 350 Euro.
Kostet die Weiterbildung dagegen 1.200 Euro, so übernimmt der Prämiengutschein nicht die Hälfte dieses Betrages, sondern nur den Maximalbetrag von 500 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 700 Euro müssen Sie selbst tragen.
Die Aktion "Prämiengutschein" läuft zunächst bis November 2011.

Wer hat Anrecht auf einen Prämiengutschein?

Mit dem Prämiengutschein werden vor allem Erwerbstätige mit geringem Einkommen gefördert.
Das heißt: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf derzeit 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen. Als "erwerbstätig" gelten jedoch nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sondern auch Inhaber/innen bzw. Teilhaber/innen von Unternehmen, sofern sie selbst im Betrieb mitarbeiten.

Somit sind auch Selbstständige und Freiberufler förderungsfähig.

Auch geringfügig Beschäftigte oder mithelfende Familienangehörige, die keine andere Hauptbeschäftigung haben, können die Förderung beantragen. Auch für Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit gilt der Prämiengutschein.
Nicht gefördert werden dagegen Nichterwerbstätige, also bspw. Arbeitslose, Schüler, Studierende und Rentner. Auch Personen in einem öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnis, Nichterwerbsfähige oder Migranten ohne Arbeitserlaubnis sind nicht förderfähig.
Ob im Einzelfall die Fördervoraussetzungen vorliegen, wird grundsätzlich jeweils vor Ausstellen des Prämiengutscheins in einem Beratungsgespräch geklärt.

Was wird gefördert?

Nicht für jede Weiterbildung gibt es einen Prämiengutschein. Nur berufsbezogene Angebote werden unterstützt.
Ausgenommen von der Förderung sind u. a. innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen, der Erwerb von Fahrerlaubnissen, Informationsveranstaltungen sowie der Besuch von Fachtagungen oder Messen.
Grundsätzlich gilt: Ob eine Weiterbildungsmaßnahme für eine Förderung des Interessenten in Frage kommt, prüft die jeweilige Beratungsstelle.

So erhalten Sie den Bildungsgutschein

Um einen Prämiengutschein zu erhalten, müssen Sie eine zugelassene Beratungsstelle aufsuchen. Dort erfolgt ein Beratungsgespräch, in dem die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt werden.
Sind die Voraussetzungen gegeben, so wird direkt vor Ort ein Prämiengutschein für Sie ausgestellt.

Beratungsstellen:
Beratungsstellen finden Sie im gesamten Bundesgebiet, die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info
Sie können dann mit Hilfe einer Karte bzw. einer Postleitzahlen-Suche auf einfache Weise die für Sie passende Beratungsstelle finden.

Folgende Dokumente sind zum Beratungsgespräch mitzubringen:
ein amtlicher Ausweis mit Foto, z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein und Ihr letzter Einkommensteuerbescheid (mindestens den aus dem Vor-Vorjahr), ersatzweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen.
Falls Sie nicht deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger sind, denken Sie außerdem an den Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.

So lösen Sie Prämiengutschein ein

Die Beratungsstelle hat auf Ihrem Prämiengutschein ein Weiterbildungsziel eingetragen, also das grobe Thema Ihrer Weiterbildung. Zudem hat sie darauf mehrere Bildungsträger vermerkt, die eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme anbieten.

Hinweis:
Die meisten Beratungsstellen werden übrigens dankbar sein, wenn Sie als Interessent bereits im Vorfeld passende Anbieter heraussuchen und diese dann vorschlagen.
Bei einem dieser Anbieter können Sie nun einen entsprechenden Kurs buchen. Den Prämiengutschein reichen Sie direkt bei der Anmeldung mit ein. Akzeptiert der Anbieter den Gutschein, dann zahlen Sie lediglich den verbleibenden Eigenanteil.

So geht´s:
Sobald Sie Ihren Prämiengutschein mit eingetragenem Weiterbildungsziel und die BPM BauProjektManagement Seminare als passendem Anbieter in Händen halten:

  1. melden Sie sich ganz normal über das Online-Anmeldeformular für denjenigen Online-Workshop an, der dem Weiterbildungsziel auf Ihrem Prämiengutschein entspricht und vermerken bei Ihrer Online-Anmeldung, dass Sie einen Prämiengutschein einlösen möchten und schicken uns anschließend Ihren Prämiengutschein im Original mit der Post zu.
  2. Zum Seminar-Start erhalten Sie dann von uns eine Rechnung über 50 Prozent der Workshopgebühr. Die restlichen Kosten rechnet BPM BauProjektManagement Seminare direkt mit der "Service- und Programmstelle Bildungsprämie" ab, ohne dass Sie sich weiter darum kümmern müssen.

Das müssen Sie beachten

Zwar wurde versucht, das Beantragungsverfahren unbürokratisch zu halten. Dennoch gibt es einige potenzielle Stolpersteine. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf den Prämiengutschein:

  • - Vereinbaren Sie möglichst bald einen Beratungstermin bei einer der zugelassenen Beratungsstellen, wenn Sie eine Weiterbildung planen. Je nach Nachfrage und zeitlicher Organisation bei der Beratungsstelle müssen Sie womöglich mit einer mehrwöchigen Wartezeit rechnen - dies zeigt zumindest die Erfahrung mit einem ähnlichen Instrument, dem Bildungsscheck in NRW.
  • - Klären Sie am besten schon bei der telefonischen Terminvereinbarung mit der Beratungsstelle grob ab, ob Sie in Ihrem individuellen Fall förderberechtigt sind. Allzu spezielle Einzelheiten können sicherlich nicht im Vorfeld besprochen werden, aber es wäre ärgerlich, wenn Sie sich vergeblich auf den Weg machen.
  • - Falls Sie sich schon eine bestimmte Weiterbildung bei einem von Ihnen favorisierten Bildungsträger ausgesucht haben, so klären Sie am besten noch vor dem Beratungsgespräch, ob dieser Anbieter tatsächlich noch Plätze frei hat. Denn Sie dürfen Ihren Gutschein nur für Bildungsanbieter nutzen, die von der Beratungsstelle darauf eingetragen wurden!
  • - Klären Sie ggf. auch, ob der Anbieter den Prämiengutschein akzeptiert. Denn obgleich die wenigsten Bildungsträger dies ablehnen dürften, sind sie nicht zur Annahme verpflichtet.
  • - Buchen oder bezahlen Sie Ihre Weiterbildung nicht vor Erhalt des Prämiengutscheins! Dann darf dieser nämlich nicht mehr ausgestellt werden.
  • - Auf jedem Prämiengutschein wird eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten (beginnend ab Ausstellungsdatum) eingetragen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie sich bei dem von Ihnen gewählten Anbieter angemeldet und den Prämiengutschein eingereicht haben.
  • - Eventuell sind andere Fördermöglichkeiten für Sie interessanter, die ggf. finanziell attraktiver ist. Z.B. beim Bildungsscheck in NRW. Informieren Sie sich bei Ihrer Beratungsstelle.

Sollten die max. 500 Euro Bildungszuschuss nicht reichen: Der Prämiengutschein ist nur eine von drei Komponenten des neuen Programms "Bildungsprämie". Daneben wurden auch die beiden weiteren Instrumente "Weiterbildungssparen" und "Weiterbildungsdarlehen" (Letzteres auch für Erwerbstätige mit höherem Einkommen!) konzipiert, die für Sie ebenfalls interessant sein könnten.

Hier erhalten Sie weitere Informationen

Nähere Informationen zum Prämiengutschein und auch zu den beiden anderen oben genannten Komponenten des Bildungsprämien-Programms erhalten Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info bei der kostenlosen Hotline der "Service- und Programmstelle Bildungsprämie" unter der Nummer 0800-2623000 oder per E-Mail: bildungspraemie@dlr.de.

 

Mit dem Bildungsscheck übernimmt die Landesregierung NRW 50 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro für Ihre Weiterbildung. Sichern Sie sich Ihren Bildungsscheck.
So geht’s:

1. Wer bekommt den Bildungsscheck?

Den Bildungsscheck bekommen Mitarbeiter eines Unternehmens, das höchstens 250 Beschäftigte hat. Der Bildungsscheck ist nur für Personen des Landes NRW und Personen, die in NRW arbeiten. Außerdem kann er nur von Personen eingelöst werden, die im laufenden und im vorangegangene Jahr an keiner Weiterbildung teilgenommen haben.
Auch Existenzgründer profitieren vom Bildungsscheck, wenn Sie nicht schon länger als 5 Jahre selbstständig sind. Auszubildende sind leider ausgeschlossen.
Alle Infos zu Ausnahmen bzw. Sonderfällen finden Sie direkt auf der Bildungsscheck-Homepage:
» http://asinfo.site.uni-wuppertal.de/cgi-bin/komnet/asinfo.cgi?setcat=BQL/8/1&CALLERID=MAGS

2. Wo gibt es den Bildungsscheck?

Den Bildungsscheck erhalten Sie bei einer von über 200 Weiterbildungs-Stellen. Dort gibt es auch eine ausführliche Beratung. Alle Adressen dieser Beratungsstellen finden Sie zum Download unter www.bildungsscheck.nrw.de. Einfach das entsprechende pdf öffnen und Beratungsstelle aussuchen.

3. So füllen Sie Ihren Scheck richtig aus:

1. Schritt:
Auf der Vorderseite tragen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift ein.

2. Schritt:
Auf der Rückseite unterschreiben Sie zweimal: links oben und rechts unten, wie die Markierung zeigt.

3. Schritt:
Dieses Feld muss von Ihrem Unternehmen ausgefüllt werden.
Einfach Betriebsanschrift eintragen und von Ihrem Vorgesetzten unterschreiben lassen. Den Rest füllen Ihre Beratungs Stelle und die BauProjektManagement GbR für Sie aus. Dort werden das Thema der Weiterbildung und die BauProjektManagement GbR als Seminaranbieter eingetragen.

4.Schritt:
Faxen Sie Ihren ausgefüllten Bildungsscheck vorab an die BauProjektManagement Im nächsten Schritt faxen Sie den ausgefüllten Bildungsscheck mit Ihren Kontaktdaten an die BauProjektManagement. Wir kontrollieren für Sie, ob alles richtig ausgefüllt ist.
Fax: 0821 – 45 51 67-259
Bei Fragen rufen Sie uns einfach an: 0821 – 45 51 67 0

5.Schritt:
Schicken Sie den ausgefüllten Bildungsscheck zusammen mit Ihrer Seminaranmeldung per Post an die BauProjektManagement GbR. Wenn alles komplett ist, schicken Sie den Bildungsscheck zusammen mit Ihrer Seminaranmeldung per Post an:
  BPM BauProjektManagement GbR
  Werner-von-Siemens-Str. 6
  86159 Augsburg

Wir tragen dann nur noch die Seminarpreise ein. Sobald Sie Ihre Hälfte der Kosten bezahlt haben, reichen wir Ihren Bildungsscheck beim zuständigen Versorgungsamt ein.

 

Neben Prämiengutscheinen gibt es weiter Möglichkeiten der finanzielle Unterstützung für die berufliche Weiterbildung, denn wer sich heute für seinen Job weiterbildet, hat gute Chancen auf einen Zuschuss.

Einen Überblick über die verscheidenen Förderprogramme finden Sie z.B. bei der » Stiftung Warentest.
Hier hat die Stiftung Warentest ca. 100 Weiterbildungsdatenbanken mit Informationen rund um die berufliche Weiterbildung zusammengestellt: von der Internet-Adresse über die Zahl der Angebote bis zu den Schwerpunkten der Anbieter.